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Betreuungs- und Schließungszeiten
Die Betreuung der Kinder erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Betreuungszeiten im jeweils abgeschlossenen Vertrag zwischen Erziehungsberechtigten und der Stadt Emsdetten als Träger des Kinderhaus Astrid Lindgren.
- Die Betreuungszeiten werden nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) § 19 an die Ergebnisse der regelmäßig durchzuführenden Elternbefragung angepasst und betragen z. Z.:
bis 25 Stunden |
8:00 – 12:30 Uhr |
14:00 – 16:30 Uhr (Di., Mi. oder Do.nachmittag nach Wahl) |
bis 25 Stunden |
7:30 – 12:30 Uhr |
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bis 35 Stunden |
7:30 – 12:30 Uhr |
14:00 – 16:30 Uhr (montags - donnerstags) |
bis 35 Stunden im Block |
7:30 – 14:30 Uhr |
mit Verpflegung (montags – freitags) |
bis 35 Stunden im Block |
8:00 – 15:00 Uhr |
mit Verpflegung (montags – freitags) |
bis 35 Stunden im Block |
8:30 – 15:30 Uhr |
mit Verpflegung (montags – freitags) |
bis 45 Stunden |
7:00 – 16:00 Uhr |
mit Verpflegung (montags – freitags) |
bis 45 Stunden |
7:15 – 16:15 Uhr |
mit Verpflegung (montags – freitags) |
bis 45 Stunden |
7:30 – 16:30 Uhr |
mit Verpflegung (montags – freitags) |
Das „Bis 35 Stunden im Block“-Angebot halten wir nur begrenzt bereit (10 % der Übermittagplätze).
- Sofern die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten regelmäßig unter- bzw. überschritten werden, ist der Träger berechtigt, eine Anpassung des Betreuungsvertrages vorzunehmen. Die Erziehungsberechtigten sind zu beteiligen.
- Die Schließungstage (z.B. Sommerferien) werden den Erziehungsberechtigten nach dem Beschluss im Rat der Tageseinrichtung spätestens im Januar für das laufende Jahr mitgeteilt.
- Wenn innerbetriebliche Gründe (z.B. Erkrankung mehrerer MitarbeiterInnen) Anlass geben, die Einrichtung nicht zu öffnen, erhalten die Erziehungsberechtigten frühestmöglich die notwendigen Informationen. Ein Notdienst wird aufrechterhalten.
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