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Betreuungs- und Schließungszeiten

Die Betreuung der Kinder erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Betreuungszeiten im jeweils abgeschlossenen Vertrag zwischen Erziehungsberechtigten und der Stadt Emsdetten als Träger des Kinderhaus Astrid Lindgren.

  • Die Betreuungszeiten werden nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) § 19 an die Ergebnisse der regelmäßig durchzuführenden Elternbefragung angepasst und betragen z. Z.:

bis 25 Stunden

8:00 – 12:30 Uhr

14:00 – 16:30 Uhr (Di., Mi. oder Do.nachmittag nach Wahl)

bis 25 Stunden 7:30 – 12:30 Uhr --

bis 35 Stunden

7:30 – 12:30 Uhr

14:00 – 16:30 Uhr (montags - donnerstags)

bis 35 Stunden im Block

7:30 – 14:30 Uhr

mit Verpflegung (montags – freitags)

bis 35 Stunden im Block 8:00 – 15:00 Uhr mit Verpflegung (montags – freitags)
bis 35 Stunden im Block 8:30 – 15:30 Uhr mit Verpflegung (montags – freitags)

bis 45 Stunden

7:00 – 16:00 Uhr

mit Verpflegung (montags – freitags)

bis 45 Stunden 7:15 – 16:15 Uhr mit Verpflegung (montags – freitags)

bis 45 Stunden

7:30 – 16:30 Uhr

mit Verpflegung (montags – freitags)

Das „Bis 35 Stunden im Block“-Angebot halten wir nur begrenzt bereit (10 % der Übermittagplätze).

  • Sofern die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten regelmäßig unter- bzw. überschritten werden, ist der Träger berechtigt, eine  Anpassung des Betreuungsvertrages vorzunehmen. Die Erziehungsberechtigten sind zu beteiligen.
  • Die Schließungstage (z.B. Sommerferien) werden den Erziehungsberechtigten nach dem Beschluss im Rat der Tageseinrichtung spätestens im Januar für das laufende Jahr mitgeteilt.
  • Wenn innerbetriebliche Gründe (z.B. Erkrankung mehrerer MitarbeiterInnen) Anlass geben, die Einrichtung nicht zu öffnen, erhalten die Erziehungsberechtigten frühestmöglich die notwendigen Informationen. Ein Notdienst wird aufrechterhalten.